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ext. Datenschutzbeauftragter
 

Als externer Datenschutzbeauftragter helfen wir Ihnen vollumfänglich bei der Umsetzung der EU-DSGVO und BDSG-neu.

Hierfür setzen wir in Absprache mit Ihnen ein führendes Datenschutz-Management-System (DSM) ein, um die Anforderungen der europäischen Datenschutzverordnung umsetzen zu können.

Bitte denken Sie daran: auch wenn die DSGVO einen Datenschutzbeauftragten nur ab einer Mitarbeiterzahl von 20 Personen vorsieht, bedeutet das nicht, das Sie als Geschäftsführer aus dieser Verantwortung zum Datenschutz entlastet sind. Gerade wenn Sie keinen Datenschutzbeauftragten haben, sind Sie für dieses Aufgabengebiet vollumfänglich verantwortlich.

 

Hinweisgeberschutzsystem

Wir unterstützen Sie zudem bei der Einführung eines Hinweisgeberschutzsystems  (Whistleblowing Direktive). Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sowie die Richtlinie (EU) 2019/1937 verpflichten Unternehmen ab 50 Mitarbeiter zur Einführung eines Hinweisgebersystems. Durch den professionellen Einsatz von digitalen Hinweisgebersystemen in Unternehmen können viele Straftaten und Skandale verhindert oder aufgeklärt werden. Wir helfen Ihnen bei der Einführung eines solchen digitalen Systems und unterstützen zudem die erfolgreiche Einführung Ihres unternehmensweiten Compliance Ansatzes und entwickeln Ihren Code of Conduct.

 

Aber: Haben Sie eigentlich nichts anderes zu tun? Nun - Dann besuchen Sie doch für eingehende Informationen unsere Datenschutz-Site:

 

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Zertifikats-Registrier-Nr.:
PC18901-1188
gültig vom
01.08.2018-31.07.2021

 

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